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   BSG, 10.03.1994 - 2 RU 27/93   

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BSG, 10.03.1994 - 2 RU 27/93 (https://dejure.org/1994,2650)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 2 RU 27/93 (https://dejure.org/1994,2650)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 2 RU 27/93 (https://dejure.org/1994,2650)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1430
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 269/59
    Auszug aus BSG, 10.03.1994 - 2 RU 27/93
    Hinsichtlich des mit dem Widerspruch und den Rechtsmitteln allein angefochtenen Vorteilsausgleichs (vgl hierzu BSGE 19, 157, 159; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 492v) durch die Berücksichtigung der Abfindung kommt der Kausalitätsfrage dagegen entscheidende Bedeutung zu.
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Bei der Ermittlung des Betrags sind grundsätzlich auch solche Vorteile zu berücksichtigen, die dem Versicherten durch die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entstehen (stRspr; BSG vom 29.5.1963 - 2 RU 269/59 - BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG vom 10.3.1994 - 2 RU 27/93 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 107/00 B - BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R - und vom 30.6.1999 - B 2 U 23/98 R -, die aber keine Aussage zur Höhe der aufgrund der umfassenden Betrachtung zu gewährenden Leistungen enthalten) .

    Das BSG hat insoweit entschieden, dass bei der Berechnung des Minderverdienstes und sonstiger Nachteile nur solche Vorteile berücksichtigt werden, bei denen ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit und dem Erzielen des Vorteils ein adäquater Ursachenzusammenhang besteht (vgl BSG vom 10.3.1994 - 2 RU 27/93 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 1) .

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 10/00 R

    Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in der Unfallversicherung

    Das von der Beklagten herangezogene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. März 1994 (BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1) rechtfertige keine andere Entscheidung.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. März 1994 (SozR 3-5670 § 3 Nr. 1) angedeutet hat, kann die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses allein aus betrieblichen Gründen für sich genommen das Kausalitätserfordernis des § 3 Abs. 2 BKVO zwischen Gefahr und Einstellung der Tätigkeit nicht erfüllen, auch wenn bei bestehender drohender BK ein gefährdender Arbeitsplatz aufgegeben wird.

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R

    Übergangsleistung - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Arbeitgeberabfindung -

    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (stRspr des Bundessozialgerichts , s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

    Bei diesem Vorteilsausgleich können im Rahmen des § 3 Abs. 2 BKVO den auf der BK beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - dem berufskrankheitsbedingten Berufswechsel bzw der Tätigkeitsaufgabe - stehen (BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; zuletzt BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Benz in Schulin, HS-UV, § 47 RdNr 132).

    Der Senat hat die Frage, ob und ggf wie vom Arbeitgeber wegen einer berufskrankheitsbedingten Arbeitsaufgabe gewährte Abfindungen bei einer Übergangsleistung zu berücksichtigen sind, bisher offengelassen (s BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Minderverdienst -

    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (ständige Rechtsprechung des BSG, s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

    Bei diesem Vorteilsausgleich können im Rahmen des § 3 Abs. 2 BKVO den auf der BK beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - dem berufskrankheitsbedingten Berufswechsel bzw der Tätigkeitsaufgabe - stehen (BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 23/98 R

    Arbeitgeberabfindung bei Übergangsleistung

    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (stRspr des Bundessozialgerichts , s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

    Bei diesem Vorteilsausgleich können im Rahmen des § 3 Abs. 2 BKVO den auf der Berufskrankheit (BK) beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - dem berufskrankheitsbedingten Berufswechsel bzw der Tätigkeitsaufgabe - stehen (BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; zuletzt BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R - Benz in Schulin, HS-UV, § 47 RdNr 132).

    Der Senat hat die Frage, ob und ggf wie vom Arbeitgeber wegen einer berufskrankheitsbedingten Arbeitsaufgabe gewährte Abfindungen bei einer Übergangsleistung zu berücksichtigen sind, bisher offengelassen (s BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -).

  • LSG Berlin, 21.10.1999 - L 3 U 12/99

    Zur Höhe der Übergangsleistungen gem. § 3 BKV bei einer

    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 3 Abs. 2 BKVO, insbesondere dem Urteil vom 10. März 1994 - 2 RU 27/93, wonach die Höhe einer Abfindung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen als denen in § 3 Abs. 1 BKVO genannten Tatbeständen nicht in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - der berufskrankheitsbedingten Arbeitsaufgabe - stehe.

    Anders als jedoch im bürgerlichen Schadensersatzrecht (§§ 249 Satz 1, 252 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -), wo der Ursachenzusammenhang zwischen dem Haftungsgrund und dem entstandenen Schaden nach der Adäquanztheorie beurteilt wird, ist hier die in der gesetzlichen Unfallversicherung geltende Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung zu beachten (vgl. BSG, Urteile vom 10. März 1994 - 2 RU 27/93 -, 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R - und 30. Juni 1999 - B 2 U 23/98 R - m.w.N.).

    Ist aber ein Schaden zu ersehen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (stRspr des Bundessozialgerichts (BSG), s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - L 15 U 614/17
    Bei der Ermittlung des Betrags sind grundsätzlich auch solche Vorteile zu berücksichtigen, die dem Versicherten durch die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit entstehen (stRspr; BSG vom 29.5.1963 - 2 RU 269/59 - BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSG vom 25.9.1969 - 5 RKnU 2/69 - BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG vom 10.3.1994 - 2 RU 27/93 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; BSG vom 27.6.2000 - B 2 U 107/00 B - BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 9/98 R - und vom 30.6.1999 - B 2 U 23/98 R - die aber keine Aussage zur Höhe der aufgrund der umfassenden Betrachtung zu gewährenden Leistungen enthalten; BSG vom 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R).

    Im Rahmen der Übergangsleistungen können den auf der BK beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit der BK-bedingten Tätigkeitsaufgabe stehen (BSG vom 10.03.1994 - 2 RU 27/93, SozR 3-5670 § 3 Nr. 1, BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R, juris).

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Frage, ob und ggfs. wie Abfindungen, die aus Anlass einer BK-bedingten Tätigkeitsaufgabe gewährt werden, bei einer Übergangsleistung zu berücksichtigen sind, bisher offen gelassen, weil es in den vom BSG bislang entschiedenen Fällen bereits an dem für die Berücksichtigung des Vermögensvorteils erforderlichen wesentlichen inneren Zusammenhang mit der BK-bedingten Arbeitsaufgabe fehlte (BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1 ; BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R, juris).

  • LSG Bayern, 24.09.1997 - L 17 U 56/96

    Berechnung der Übergangsleistung; Lehre von der wesentlichen Bedingung;

    Allerdings darf der Versicherungsträger nur solche wirtschaftlichen Vorteile schadensmindernd heranziehen, die durch die erzwungene Tätigkeitsaufgabe verursacht worden sind (BSG, Urteil vom 10.03.1994, 2 RU 27/93, SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; Benz in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. II, § 47 RdNr. 132).

    So wie im Schadensersatzrecht des bürgerlichen Rechts zum Vorteilsausgleich ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und dem Vorteil gefordert wird, können auch bei der Berechnung der Übergangsleistung den auf der Berufskrankheit beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenüber gestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - der berufskrankheitsbedingten Arbeitsaufgabe - stehen (BSG, Urteil vom 10.03.1994, a.a.O.).

    Der Senat läßt die Berufung nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zu, da die im Urteil des BSG vom 10.03.1994 (a.a.O.) offen gelassene entscheidungserhebliche Rechtsfrage, ob Arbeitgeberabfindungen bei einer Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO anzurechnen sind, klärungsbedürftig ist.

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

    Die Verletztenrente, die der Versicherte wegen der durch die Berufskrankheit verursachten MdE erhält, darf bei der Höhe einer Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO nicht berücksichtigt werden (Weiterentwicklung von BSG vom 10.3.1994 - 2 RU 27/93 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 26.11.2014 - L 2 U 484/11

    Berechnung Übergangsgeld: Berücksichtigung Abfindung

    Denn jedenfalls in den bislang zu entscheidenden Fällen fehlte es bereits an dem für die Berücksichtigung eines Vermögensvorteils erforderlichen wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis (BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 23 m.w.N. und BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 2 RU 27/93 -, juris; vgl. auch BSG, Beschluss vom 27. Juni 2000 - B 2 U 107/00 B -, juris Rn 7 ff.).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 107/00 B

    Berechnung des Übergangsgeldes ohne Abfindungen

  • LSG Hessen, 17.11.1999 - L 3 U 767/98

    Anspruch auf Übergangsleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus

  • BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94

    Anforderungen an die Berechnung der Übergangsleistung; Zugrundelegung eines

  • SG Karlsruhe, 18.11.2014 - S 4 U 4357/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - vollständige

  • LSG Bayern, 11.03.1998 - L 17 U 258/95

    Berufskrankheitsbedingte Arbeitsaufgabe; Anspruch auf Übergangsleistungen gemäß §

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2002 - L 6 U 219/00

    Aufgabe; außerberufliche Erkrankung; drohende Berufskrankheit; Einstellung;

  • SG Lüneburg, 07.07.2009 - S 2 U 170/04

    Übergangsleistungen an den Versicherten bei Unterlassen einer gefährdenden

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